Barrierefreiheit
Kaiserwerk
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Diktura-Anwendung wird im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der WCAG 2.1 Stufe AA soweit möglich barrierefrei gestaltet.
Umgesetzte Maßnahmen
- Zoom bis 500 % zulässig (keine Skaliersperre).
- Bedienelemente sind mit aria-labels versehen.
- Tastaturbedienung der Aufnahme- und Sendefunktionen.
- Textkontraste auf AA-Niveau (≥ 4,5:1).
- HTML-Sprachattribut (lang="de") ist gesetzt.
Bekannte Einschränkungen
- Die Sprachaufnahme setzt ein Mikrofon voraus; für Nutzer ohne Mikrofon ist eine Texteingabe derzeit nicht vorgesehen (in Prüfung).
- Die Aufnahmedauer wird visuell (Timer) angezeigt — ein akustisches Signal ist nicht implementiert.
Rückmeldung und Kontakt
Meldungen zu Barrierefreiheitsmängeln richten Sie bitte an den Verantwortlichen (Kontakt siehe Impressum) oder an den Auftragsverarbeiter (glueckselig.org/impressum).
Verfahren der Schlichtung
Bei Konflikten zur Barrierefreiheit kann das Schlichtungsverfahren nach dem BFSG bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die konkrete Schlichtungsstelle ist anwaltlich bzw. mandantenseitig zu spezifizieren.
Hinweis: Diese Seite ist ein technischer Entwurf auf Basis der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge der Diktura-Plattform (Stand: 2026-06-29). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und muss vor Veröffentlichung durch eine zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Person final geprüft werden.